Die Kampfrichter-Grundausbildung wird ein- bis zweimal im Jahr im Kreis Recklinghausen angeboten. Ziel ist es die Aufgaben von Kampfrichter*innen und die Wettkampfregeln zu vermitteln. Behandelt werden folgende Themen:
Um den Kampfrichterausweis mit Namensschild zu bekommen, sind mindestens fünf Wettkämpfe als Kampfrichter*in erforderlich, drei davon müssen Kreis- oder Verbandsveranstaltungen sein. Auf diese Weise kann das Erlernte in Zusammenarbeit mit erfahrenen Kampfrichter*innen in die Praxis umgesetzt werden.
Leider konnte die Kampfrichter-Grundausbildung in diesem Jahr aus terminlichen Gründen nicht im Frühjahr stattfinden.
Trotzdem wollen wir allen, die Interesse an der Tätigkeit als Kampfrichterin/Kampfrichter haben die Möglichkeit geben auch in dieser Freiluftsaison schon Einsätze zu absolvieren. Diese werden für den praktischen Teil anerkannt und im Kampfrichterbuch nach erfolgreich absolvierter Grundausbildung im Kampfrichterbuch nachgetragen.
Dazu müssen die Einsätze durch den Einsatz- oder Wettkampfleiter dokumentiert werden, den entsprechenden Vordruck bekommt ihr bei Siggi Thran (Kontaktdaten siehe unten).
Folgendes muss für die Anerkennung der Einsätze erfüllt sein:
Der ausgefüllte Vordruck kann dann bei der Grundausbildung abgegeben werden.
- Aufgaben, Positionen im Kampfgericht, allgemeine Regeln
- Lauf, Sprung, Wurf/Stoß und Mehrkampf
- Sicherheit an der Wettkampfanlage
Um den Kampfrichterausweis mit Namensschild zu bekommen, sind mindestens fünf Wettkämpfe als Kampfrichter*in erforderlich, drei davon müssen Kreis- oder Verbandsveranstaltungen sein. Auf diese Weise kann das Erlernte in Zusammenarbeit mit erfahrenen Kampfrichter*innen in die Praxis umgesetzt werden.
Nächste Kampfrichter-Grundausbildung im FLVW-Kreis Recklinghausen:
Voraussichtlich im November 2023Leider konnte die Kampfrichter-Grundausbildung in diesem Jahr aus terminlichen Gründen nicht im Frühjahr stattfinden.
Trotzdem wollen wir allen, die Interesse an der Tätigkeit als Kampfrichterin/Kampfrichter haben die Möglichkeit geben auch in dieser Freiluftsaison schon Einsätze zu absolvieren. Diese werden für den praktischen Teil anerkannt und im Kampfrichterbuch nach erfolgreich absolvierter Grundausbildung im Kampfrichterbuch nachgetragen.
Dazu müssen die Einsätze durch den Einsatz- oder Wettkampfleiter dokumentiert werden, den entsprechenden Vordruck bekommt ihr bei Siggi Thran (Kontaktdaten siehe unten).
Folgendes muss für die Anerkennung der Einsätze erfüllt sein:
- Mindestalter 15 Jahre
- Einsatz unter der Betreuung eines erfahrenen Kampfrichters/ Kampfrichterin
- Einsatz beim Messen, O-Punkt anlegen, Protokollieren, im Wettkampfbüro oder bei der Zeitnahme.
Der ausgefüllte Vordruck kann dann bei der Grundausbildung abgegeben werden.