Die Kampfrichter-Grundausbildung wird ein- bis zweimal im Jahr im Kreis Recklinghausen angeboten. Ziel ist es die Aufgaben von Kampfrichter*innen und die Wettkampfregeln zu vermitteln. Behandelt werden folgende Themen:
Um den Kampfrichterausweis mit Namensschild zu bekommen, sind mindestens fünf Wettkämpfe als Kampfrichter*in erforderlich, drei davon müssen Kreis- oder Verbandsveranstaltungen sein. Auf diese Weise kann das Erlernte in Zusammenarbeit mit erfahrenen Kampfrichter*innen in die Praxis umgesetzt werden.
Dazu müssen die Einsätze durch den Einsatz- oder Wettkampfleiter dokumentiert werden, den entsprechenden Vordruck bekommt ihr bei Siggi Thran (Kontaktdaten siehe unten).
Folgendes muss für die Anerkennung der Einsätze erfüllt sein:
Der ausgefüllte Vordruck kann dann bei der Grundausbildung abgegeben werden.
- Aufgaben, Positionen im Kampfgericht, allgemeine Regeln
- Lauf, Sprung, Wurf/Stoß und Mehrkampf
- Sicherheit an der Wettkampfanlage
Um den Kampfrichterausweis mit Namensschild zu bekommen, sind mindestens fünf Wettkämpfe als Kampfrichter*in erforderlich, drei davon müssen Kreis- oder Verbandsveranstaltungen sein. Auf diese Weise kann das Erlernte in Zusammenarbeit mit erfahrenen Kampfrichter*innen in die Praxis umgesetzt werden.
Nächste Kampfrichter-Grundausbildung im FLVW-Kreis Recklinghausen:
voraussichtlich im Frühjahr 2024Info für Interessierte:
Wer an der Grundausbildung nicht teilnehmen kann oder wenn die Grundausbildung bereits vorbei ist, kann trotzdem schon Einsätze als Kampfrichter-Anwärter absolvieren. Diese werden für den praktischen Teil anerkannt und im Kampfrichterbuch nach erfolgreich absolvierter Grundausbildung im Kampfrichterbuch nachgetragen.Dazu müssen die Einsätze durch den Einsatz- oder Wettkampfleiter dokumentiert werden, den entsprechenden Vordruck bekommt ihr bei Siggi Thran (Kontaktdaten siehe unten).
Folgendes muss für die Anerkennung der Einsätze erfüllt sein:
- Mindestalter 15 Jahre
- Einsatz unter der Betreuung eines erfahrenen Kampfrichters/ Kampfrichterin
- Einsatz beim Messen, O-Punkt anlegen, Protokollieren, im Wettkampfbüro oder bei der Zeitnahme.
Der ausgefüllte Vordruck kann dann bei der Grundausbildung abgegeben werden.