Der Fußball- und Leichtathletik-Verband Westfalen (FLVW) versteht sich als ein Verband für alle. Alle Menschen, die wollen, sollen die Möglichkeit bekommen, in ihren Vereinen Sport treiben zu können.
Grundlage ist das „Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“ (Convention on the Rights of Persons with Disabilities – CRPD) der Vereinten Nationen, das am 13. Dezember 2006 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen beschlossen wurde und am 3. Mai 2008 in Kraft getreten ist.Die UN-Behindertenrechtskonvention beinhaltet – neben der Bekräftigung allgemeiner Menschenrechte auch für Menschen mit Behinderungen – eine Vielzahl spezieller, auf die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen abgestimmte Regelungen.
So arbeitet der FLVW eng mit den sich im Bereich der Inklusion engagierenden Vereinen zusammen. Beispielhaft erwähnt sei hier das Engagement der westfälischen Vereine: DJK SF Datteln, BW Aasee, SC Delbrück, SSV Buer, Ibbenbürener Kickers, SuS Volmarstein, TSG Harsewinkel, RW St. Vit und SC Hörstel.
In Zusammenarbeit mit diesen Inklusionsvereinen führt der FLVW regelmäßig Turniere durch.
Weitere Turniere außerhalb unserer Turnierserie finden am 04.06. in Altenberge, am 02.07. in Ibbenbüren und am 13.08. bei BW Aasee statt.
Informationen interessierter Mannschaften zu den Altersgruppen U12/U15/Ü15/Ü18 sind über den neuen Inklusionsbeauftragten des Kreises Wilhelm Risse möglich.