Anreise, Begrüßung, Umziehen, Aufwärmen, Teambesprechung, Anpfiff, Halbzeit, Abpfiff und Abreise – diese oder ähnliche Abläufe sind Woche für Woche auf den Amateurplätzen nahezu gleich. Damit es schließlich zum Anstoß kommt, sind aber bereits im Vorfeld und abseits des Spielalltags viele wichtige Dinge zu organisieren.
Die meisten organisatorischen Punkte fallen vor Beginn der neuen Saison an. Der Kreis stellt mit den Durchführungsbestimmungen einen einheitlichen Rahmen für den Spielbetrieb und veröffentlicht in diesen die Auf- und Abstiegsregelungen. Mannschaften und Spieler müssen gemeldet, Vereinswechsel und Neuanmeldungen rechtzeitig eingereicht und Freundschaftsspiele zur Vorbereitung verabredet werden. Was können zwei Vereine tun, die beide in einer Altersklasse zu wenig Spieler haben und eine Spielgemeinschaft gründen möchten?Diese Fragen werden nachfolgend beantwortet. Zudem steht für Sie eine Vielzahl von Dokumenten bereit, mit denen Sie die Organisation der neuen Saison meistern können.
Durchführungsbestimmungen
In den Durchführungsbestimmungen sind alle Regelungen und wichtigen Informationen für den Spielbetrieb der Kreisliga C bis Kreisliga A sowie dem Kreispokal niedergeschrieben. Die Durchführungsbestimmungen werden jährlich überarbeitet und vom Kreisfußballausschuss zur Verfügung gestellt.
Downloads:
- Durchführungsbestimmungen für den Spielbetrieb der Herren / Frauen in der Saison 2022 / 2023 im FLVW Kreis Recklinghausen
- Maßnahmenkatalog Gewalt / Gewaltprävention des FLVW Kreis Recklinghausen 2022 / 2023
- Durchführungsbestimmungen Norweger Modell (2022/23)
Spielgemeinschaften: Zusammen sind wir stärker
Der demographische Wandel macht vor allem den Amateurvereinen im ländlichen Raum zu schaffen. Viele Mannschaften haben Schwierigkeiten, eine Startelf zu füllen. Hier kann die Bildung einer Spielgemeinschaft (SG) helfen. Sie ist eine Kooperation örtlich nah beieinander liegender Vereine, die gemeinsam für eine Saison am Spielbetrieb teilnehmen.Der Antrag, den die beteiligten Vereine unter Nennung eines Verantwortlichen stellen, muss vom jeweiligen Kreisvorstand genehmigt werden. Dabei ist zu beachten, dass der Antrag nur auf Kreisebene gestellt werden kann und keiner der Vereine mit einer Mannschaft der entsprechenden Altersklasse am überkreislichen Spielbetrieb teilnehmen darf. Die beantragte Spielgemeinschaft ist – mit Gültigkeit ab dem 1.7. – auf ein Jahr begrenzt und wird, wenn kein neuer Antrag oder Verlängerungsantrag gestellt wurde, zum 30.6. des Folgejahres aufgelöst.
Die Mannschaften einer Spielgemeinschaft sind bis zur vierten Spielklasse der Frauen, beziehungsweise der sechsten Spielklasse der Herren aufstiegsberechtigt. Voraussetzung für den Aufstieg ist, dass die Spielgemeinschaft bereits seit drei Jahren besteht und am Spielbetrieb teilgenommen hat.
Downloads:
- Antrag auf Genehmigung zur Bildung einer SG
- Verwaltungsanordnung zur Zulassung von Spielgemeinschaften (ab 2021)
Weitere Downloads zum Spielbericht der Herren / Frauen: