Anreise, Begrüßung, Umziehen, Aufwärmen, Teambesprechung, Anpfiff, Halbzeit, Abpfiff und Abreise – diese oder ähnliche Abläufe sind Woche für Woche auf den Amateurplätzen nahezu gleich. Damit es schließlich zum Anstoß kommt, sind aber bereits im Vorfeld und abseits des Spielalltags viele wichtige Dinge zu organisieren.
Die meisten organisatorischen Punkte fallen vor Beginn der neuen Saison an. Der Kreis stellt mit den Durchführungsbestimmungen einen einheitlichen Rahmen für den Spielbetrieb und veröffentlicht in diesen die Auf- und Abstiegsregelungen. Mannschaften und Spieler müssen gemeldet, Vereinswechsel und Neuanmeldungen rechtzeitig eingereicht und Freundschaftsspiele zur Vorbereitung verabredet werden. Was können zwei Vereine tun, die beide in einer Altersklasse zu wenig Spieler haben und eine Spielgemeinschaft gründen möchten?Diese Fragen werden nachfolgend beantwortet. Zudem steht für Sie eine Vielzahl von Dokumenten bereit, mit denen Sie die Organisation der neuen Saison meistern können.
Durchführungsbestimmungen
In den Durchführungsbestimmungen sind alle Regelungen und wichtigen Informationen für den Spielbetrieb der Kreisliga C bis Kreisliga A sowie dem Kreispokal niedergeschrieben. Die Durchführungsbestimmungen werden jährlich überarbeitet und vom Kreisfußballausschuss zur Verfügung gestellt.
Downloads:
- Durchführungsbestimmungen für den Spielbetrieb der Herren / Frauen in der Saison 2023 / 2024 im FLVW Kreis Recklinghausen
- FLVW-Bestimmungen für Hallenfußballturniere (Stand 8/2023)
- Rahmenterminplan Herren - FLVW Kreis 27 Recklinghausen 2023 / 2024
- Rahmenterminplan Frauen - FLVW Kreis 27 Recklinghausen 2023 / 2024
- Durchführungsbestimmungen Norweger Modell (2022/23)
Spielgemeinschaften: Zusammen sind wir stärker
Der demografische Wandel macht vor allem den Amateurvereinen im ländlichen Raum zu schaffen. Viele Mannschaften haben Schwierigkeiten, eine Startelf zu füllen. Hier kann die Bildung einer Spielgemeinschaft (SG) helfen. Sie ist eine Kooperation örtlich nah beieinander liegender Vereine, die gemeinsam am Spielbetrieb teilnehmen. Eine SG darf maximal aus drei Vereinen bestehen.Der Antrag, den die beteiligten Vereine unter Nennung eines Verantwortlichen stellen, muss vom jeweiligen Kreisvorstand genehmigt werden. Die Genehmigung zur Bildung einer SG wird zeitlich auf drei Jahre befristet. Die Zulassung einer SG erfolgt ab dem 1.7. und muss unter Verwendung des Antragsvordruckes bis zum 1.6. bei den zuständigen Kreisvorsitzenden eingegangen sein.
Die Mannschaften aus einer SG sind aufstiegsberechtigt für überkreisliche Spielklassen bis einschließlich zur 6. Spielklassenebene der Männer beziehungsweise bis einschließlich der 4. Spielklassenebene der Frauen, wenn die beteiligte SG bereits mindestens drei Jahre (Frauen: zwei Jahre) am Spielbetrieb teilgenommen hat.
Alle weiteren und wichtigen Informationen zur Bildung oder aber auch Auflösung einer Spielgemeinschaft können der hier eingestellten Verwaltungsanordnung zur Zulassung von Spielgemeinschaften entnommen werden.
Downloads:
- Antrag auf Genehmigung zur Bildung einer SG
- Verwaltungsanordnung zur Zulassung von Spielgemeinschaften (ab 1. Mai 2023)
Weitere Downloads zum Spielbericht der Herren / Frauen: