Antrag zum Einsatz von Junioren mit Beeinträchtigungen (§4a JSpO/WDFV)
Für Junioren mit körperlichen und/oder geistigen Beeinträchtigungen kann auf Antrag eine Spielerlaubnis für die nächstniedrigere Altersklasse erteilt werden. Die Spielerlaubnis gilt nur für die Spielklassen auf Kreisebene und für die Dauer eines Spieljahres.Der Verein hat einen Antrag mit Zustimmung der Eltern bzw. des gesetzlichen Vertreters und einem Nachweis der Beeinträchtigung (amtlicher Behindertenausweis (min. 50%) oder Attests/Stellungnahme des Kinder- oder Facharztes) an den zuständigen Kreisjugendausschuss zu stellen.
Hinweis:
Nach §4a JSpO/WDFV ist die fußballspezifische Beeinträchtigung nachzuweisen und ausführlich medizinisch zu begründen in welcher Form hier eine fussballspezifische Beeinträchtigung vorliegt. Ein allgemeiner Hinweis ist nicht ausreichend.
Bei einem Vereinswechsel innerhalb der Saison muss der aufnehmende Verein den Antrag neu stellen.