Quelle: FLVW
Durch Beschluss des WDFV-Beirates wurde mit Wirkung ab 01.04.2026 eine Änderung des § 11 Abs. 11 SpO/WDFV beschlossen. Es erfolgt nur die Anpassung in Absatz 11 (rote Markierung im folgenden Auszug).
§ 11 Umfang der Spielerlaubnis
(Abs. 1 bis 10 unverändert)
(11) Spieler, die bei Ablauf des 30. April Spieler der höheren Mannschaft sind, dürfen abweichend von den Absätzen 1 bis 10 in den nachfolgenden Punkte- und Entscheidungsspielen der unteren Mannschaft nicht mehr eingesetzt werden. Ausgenommen sind die Spieler einer höheren Mannschaft, die mindestens sechs Wochen vor dem 1. Mai in der höheren Mannschaft nicht mehr zum Einsatz gekommen sind. Diese Frist beginnt bei Sperrstrafen erst nach Ablauf der Sperre. Die Spielberechtigung für die Punktespiele und nachfolgende Entscheidungsspiele der unteren Mannschaft, die ab dem 1. Mai stattfinden, bleibt für den Spieler der unteren Mannschaft auch dann bestehen, wenn er ab dem 1. Mai in der nächsthöheren Mannschaft eingesetzt wird. Wird der Spieler in einer höheren als der nächsthöheren Mannschaft eingesetzt, so verliert er seine Spielberechtigung für sämtliche unteren Mannschaften. Die Schutzfrist nach Abs. 5 ist einzuhalten.
(Abs. 12 und 13 unverändert)