Die Kampfrichtergrundschulung wird ein- bis zweimal im Jahr im Kreis Recklinghausen angeboten. Ziel ist es die Aufgaben von Kampfrichter*innen und die Wettkampfregeln zu vermitteln. Behandelt werden folgende Themen:
Um den Kampfrichterausweis mit Namensschild zu bekommen, sind mindestens fünf Wettkämpfe als Kampfrichter*in erforderlich, drei davon müssen Kreis- oder Verbandsveranstaltungen sein. Auf diese Weise kann das Erlernte in Zusammenarbeit mit erfahrenen Kampfrichter*innen in die Praxis umgesetzt werden.
- Aufgaben, Positionen im Kampfgericht, allgemeine Regeln
- Lauf, Sprung, Wurf/Stoß und Mehrkampf
- Sicherheit an der Wettkampfanlage
Um den Kampfrichterausweis mit Namensschild zu bekommen, sind mindestens fünf Wettkämpfe als Kampfrichter*in erforderlich, drei davon müssen Kreis- oder Verbandsveranstaltungen sein. Auf diese Weise kann das Erlernte in Zusammenarbeit mit erfahrenen Kampfrichter*innen in die Praxis umgesetzt werden.